Krankenkasse
Als Krankenversicherer ist die Kostenbeteiligung im Rahmen der abgeschlossenen Zusatzversicherung oder der ärztlicher Verordnung für eine therapeutische Behandlung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenkasse je nach Leistung und Abschluss der Zusatzversciherung die Kosten oder einen Anteil davon übernimmt. Daher kann die Leistungserbringung bei allen Versicherer unterschiedlich sein.
Ich empfehle Ihnen vorgängig, die Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung für allfällige Behandlungs- oder Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Anerkennungen: EMR, ASCA, Visana